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Adresshelfer
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Adresse ändern bei Bildung & Kinder

Schule, Kindergarten und Universität brauchen die neue Adresse für Schreiben, Notenmitteilung und Eltern-Kommunikation. Bei Schulpflicht-Kindern ist die Meldung an die zuständige Schulbehörde Pflicht nach Landes-SchulG.

Für diese Kategorie sind aktuell keine Anbieter in der Datenbank. Wir füllen die Liste kontinuierlich nach.

Häufige Fragen

Wann muss ich Bildung & Kinder informieren?
Direkt nach Vertragsunterzeichnung der neuen Wohnung. Bei Bildung & Kinder gilt: lieber 3-4 Wochen vor Umzug ändern als zu spät — sonst gehen Vertragsunterlagen verloren.
Was passiert, wenn ich Bildung & Kinder NICHT informiere?
Rechnungen und Vertragsdokumente landen an der alten Adresse. Bei Versicherern und Banken kann das im Schadens- oder Mahnfall rechtliche Probleme auslösen. Daher: in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ändern.