Adresse ändern bei Bildung & Kinder
Schule, Kindergarten und Universität brauchen die neue Adresse für Schreiben, Notenmitteilung und Eltern-Kommunikation. Bei Schulpflicht-Kindern ist die Meldung an die zuständige Schulbehörde Pflicht nach Landes-SchulG.
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Häufige Fragen
- Wann muss ich Bildung & Kinder informieren?
- Direkt nach Vertragsunterzeichnung der neuen Wohnung. Bei Bildung & Kinder gilt: lieber 3-4 Wochen vor Umzug ändern als zu spät — sonst gehen Vertragsunterlagen verloren.
- Was passiert, wenn ich Bildung & Kinder NICHT informiere?
- Rechnungen und Vertragsdokumente landen an der alten Adresse. Bei Versicherern und Banken kann das im Schadens- oder Mahnfall rechtliche Probleme auslösen. Daher: in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ändern.
