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Adresshelfer
318 Anbieter

Adresse ändern bei Internet-Anbieter

Internet-Verträge sind ortsabhängig: bei Umzug muss der Anbieter prüfen, ob der Tarif am neuen Standort verfügbar ist. Falls nicht → **Sonderkündigungsrecht nach §46 TKG**. Frist: 3 Monate vor Umzug informieren.

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Häufige Fragen

Wann muss ich Internet-Anbieter informieren?
Direkt nach Vertragsunterzeichnung der neuen Wohnung. Bei Internet-Anbieter gilt: lieber 3-4 Wochen vor Umzug ändern als zu spät — sonst gehen Vertragsunterlagen verloren.
Welches Gesetz regelt die Adressänderung bei Internet-Anbieter?
Die zentrale Rechtsgrundlage ist §46 TKG. Details in der Anleitung pro Anbieter.
Was passiert, wenn ich Internet-Anbieter NICHT informiere?
Rechnungen und Vertragsdokumente landen an der alten Adresse. Bei Versicherern und Banken kann das im Schadens- oder Mahnfall rechtliche Probleme auslösen. Daher: in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ändern.