Adresse ändern bei Wohnen & Eigentum
Hausverwaltung, Hausrat-Versicherung, Glasfaser-Anschluss, und ggf. Wohngeld-Stelle gehören zur Wohnen-Kategorie. Bei Eigentum zusätzlich: Grundbuchamt-Eintrag, Hausverwaltung der WEG.
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Häufige Fragen
- Wann muss ich Wohnen & Eigentum informieren?
- Direkt nach Vertragsunterzeichnung der neuen Wohnung. Bei Wohnen & Eigentum gilt: lieber 3-4 Wochen vor Umzug ändern als zu spät — sonst gehen Vertragsunterlagen verloren.
- Was passiert, wenn ich Wohnen & Eigentum NICHT informiere?
- Rechnungen und Vertragsdokumente landen an der alten Adresse. Bei Versicherern und Banken kann das im Schadens- oder Mahnfall rechtliche Probleme auslösen. Daher: in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ändern.
