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Adresshelfer
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Adresse ändern bei Krankenkassen

Krankenkassen-Mitgliederpflicht nach **§206 SGB V**: Adresswechsel binnen 14 Tagen melden. Andernfalls kann es zu Problemen bei Rezept-Bestellung, Reha-Anträgen und Kostenerstattung kommen.

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Häufige Fragen

Wann muss ich Krankenkassen informieren?
Direkt nach Vertragsunterzeichnung der neuen Wohnung. Bei Krankenkassen gilt: lieber 3-4 Wochen vor Umzug ändern als zu spät — sonst gehen Vertragsunterlagen verloren.
Welches Gesetz regelt die Adressänderung bei Krankenkassen?
Die zentrale Rechtsgrundlage ist §206 SGB V. Details in der Anleitung pro Anbieter.
Was passiert, wenn ich Krankenkassen NICHT informiere?
Rechnungen und Vertragsdokumente landen an der alten Adresse. Bei Versicherern und Banken kann das im Schadens- oder Mahnfall rechtliche Probleme auslösen. Daher: in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ändern.