Adresse ändern bei Krankenkassen
Krankenkassen-Mitgliederpflicht nach **§206 SGB V**: Adresswechsel binnen 14 Tagen melden. Andernfalls kann es zu Problemen bei Rezept-Bestellung, Reha-Anträgen und Kostenerstattung kommen.
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Häufige Fragen
- Wann muss ich Krankenkassen informieren?
- Direkt nach Vertragsunterzeichnung der neuen Wohnung. Bei Krankenkassen gilt: lieber 3-4 Wochen vor Umzug ändern als zu spät — sonst gehen Vertragsunterlagen verloren.
- Welches Gesetz regelt die Adressänderung bei Krankenkassen?
- Die zentrale Rechtsgrundlage ist §206 SGB V. Details in der Anleitung pro Anbieter.
- Was passiert, wenn ich Krankenkassen NICHT informiere?
- Rechnungen und Vertragsdokumente landen an der alten Adresse. Bei Versicherern und Banken kann das im Schadens- oder Mahnfall rechtliche Probleme auslösen. Daher: in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ändern.
